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REGENAPLEX Nr. 511b

Packungsgrößen | 30 ml |
Zusammensetzung |

10 ml enthalten je 1,43 ml:
Capsicum annuum D4, Chelidonium majus D6, Cyclamen pupurascens D6, Euphrasia 3c D3, Hieracium pilosella D4, Veratrum album D8, Verbascum densiflorum D4.

Kombinationsmöglichkeit |

Gebrauchsinformation:

Was müssen Sie vor der Einnahme von Regenaplex Regenaplex Nr. 511b beachten?
Es sind keine Gegenanzeigen bekannt.

Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Regenaplex Nr. 511b ist erforderlich in der Schwangerschaft und Stillzeit. Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung vorliegen, sollte das Arzneimittel dann nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden. Wenden Sie Regenaplex Nr. 511b auch bei Kindern unter 12 Jahren nur nach Rücksprache mit dem Arzt an, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen.

Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind keine bekannt.
Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Falls Sie sonstige Arzneimittel einnehmen, fragen Sie Ihren Arzt.

Wie ist Regenaplex Nr. 511b anzuwenden? Soweit nicht anders verordnet nehmen Sie bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6 mal täglich, je 5 Tropfen ein. Bei chronischen Verlaufsformen nehmen Sie 1 – 3 mal täglich je 5 Tropfen ein.
Eine über 1 Woche hinausgehende Einnahme sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen.
Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren. Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder nach einigen Tagen keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.
Auch homöopathische Arzneimittel sollten nicht über längere Zeit ohne ärztlichen Rat eingenommen werden.

Welche Nebenwirkungen sind möglich? Es sind keine Nebenwirkungen bekannt.

Hinweis: Bei der Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung).
In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.
Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht in der Gebrauchsinformation aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.

Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.


Andere Warnhinweise:
Enthält 50 Vol.-% Alkohol

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